Das Kleingewerbe muß von Ihnen persönlich angemeldet werden (Gewerbeamt/Bürgerdienste)
Der Umsatz muß unter 17.500 € im Vorjahr gewesen sein und im laufenden unter 50.000 €
Der Gewinn darf max. 8652 €/Jahr sein
Keine Gewerbesteuer bei weniger als 24.500 €/Jahr
Eigene Haftpflichtversicherung abschließen
Werden obige Pflichten nicht eingehalten, müssen Sie entsprechend für Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer aufkommen.
Folgende Änderungen ergeben sich, wenn Sie zusätzlich ein Kleingewerbe anmelden:
In Voll- oder Teilzeit bereits beschäftigt
Sie müssen Ihre Krankenkasse informieren
Ihre Krankenversicherung ändert sich nicht, wird weiterhin von Ihrem Arbeitgeber bezahlt
Minijobber (max. 4860 €/Jahr)
Sie müssen Ihre Krankenkasse informieren
Ihre Krankenversicherung ändert sich nicht solange Sie unter den 4860 €/Jahr bleiben
Kleingewerbetreibender (max. 4860 €/Jahr)
Sie müssen Ihre Krankenkasse informieren
Ihre Krankenversicherung ändert sich nicht solange Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind
Student (max. 4880 €/Jahr und max.20 Std./Woche)
Sie müssen Ihre Krankenkasse undund BAfög Amt (sofern BAFög Bezug) informieren
Ihre Krankenversicherung ändert sich nicht solange Sie weiterhin über Ihre Eltern oder bereits gesetzlich versichert sind
Rentner (bei Erwerbsminderungsrente max. 450 €/Monat und max. 3 Std./Tag)
Sie müssen Ihre Krankenkasse informieren
Ihre Krankenversicherung ändert sich nicht, da diese normalerweise bestehen bleibt
Alle Angaben ohne Gewähr. Obige Übersicht ist ein genereller Überblick. Bitte wenden Sie sich für Ihre Situation vorab an einen geeigneten Steuerberater und Anwalt.
Vorteile
Aufträge an- und ablehnen wie Sie es wünschen
Keine steuerlichen Abgaben (unter bestimmten Bedingungen – siehe „Pflichten“)
Wir machen die Rechnungsstellung für Sie
Wir ergänzen Ihr Netzwerk
Sie bestimmen Ihren Stundensatz
Sie bestimmen Ihre Zeit
Ihre Bewerbung wird innerhalb von einem Werktag beantwortet.